AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Grevenhus und den Grevenhof

1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag über das Ferienhaus gilt als verbindlich geschlossen, sobald zwei übereinstimmende Willenserklärungen gem. § 145 ff BGB (Angebot/Antrag und Annahme) abgegeben wurden. Eine Unterschrift des Mietvertrages ist damit nicht erforderlich. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden. Über die vereinbarte Personenzahl gehende Übernachtungsbesuche sind der Vermieterin anzuzeigen, hier sind ggfs. 15,00 €/Person/Nacht zu entrichten. Die Nutzung des Objekts sowie des dazugehörigen Grundstücks erfolgen auf eigene Gefahr.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind pauschal berechnete Nebenkosten enthalten. Zusätzlich berechnet wird der Betrag für die Endreinigung, dieser beläuft sich auf 80,00 € für das Grevenhus bzw. für den Grevenhof (nur Erdgeschoss), für den Grevenhof komplett sind 120,00 € zu entrichten. Es wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises vereinbart, diese ist sofort bei Vertragsschluss fällig und binnen drei Tagen nach Übermittlung des Vertrages zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Bei Vertragsabschluss zu einem Zeitpunkt, der diese 30 Tage unterschreitet, wird der gesamte Betrag sofort fällig.

3. Kaution

Eine Kaution ist fällig als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände so-wie für eine eventuelle Abrechnung eines möglicherweise erhöhten Reinigungsaufwandes, und zwar in Höhe von 100,00 € für das Grevenhus und 200,00 € für den Grevenhof. Diese wird nach Feststellung, dass das Objekt besenrein und mängelfrei übergeben wurde, i. d. R. innerhalb von sieben Tagen nach Abreise erstattet.

Der Mieter teilt seine Bankverbindung der Vermieterin mit.

4. Mietdauer/Reinigung

Am Anreisetag stellt die Vermieterin das Mietobjekt dem Mieter ab 16 Uhr im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Ein Early Check-in ab 10 Uhr ist nach Absprache möglich, sofern das Objekt am Vortag der Anreise nicht belegt ist und wird mit 30,00 € berechnet. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt der Vermieterin spätestens bis 10 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Ein Late Check-out bis 16 Uhr ist nach Absprache möglich, sofern das Objekt am Folgetag nicht belegt ist und wird mit 30,00 € berechnet.

Bei Abreise hat der Mieter die folgenden Arbeiten selbst zu erledigen:
1. Spülen, trocknen und einräumen von Gläsern, Besteck, Geschirr etc.,
2. Entleerung sämtlicher Mülleimer,
3. Entsorgung/Mitnahme von Altglas und Pfandflaschen,
4. Kontrolle und ggfs. Entfernung von Hundekot auf dem Grundstück,
5. Kontrolle und ggfs. Schließung von Buddellöchern,
6. Kontrolle und ggfs. Entfernung von Tierhaaren auf den Möbeln.

Für jeden nicht erledigten Punkt werden 10,00 € von der Kaution einbehalten. Wäsche, die mit Tierhaaren beschmutzt ist, die sich durch die Nutzung des Trockners nicht vollständig entfernen lassen, wird komplett in Rechnung gestellt.

Lebensmittel wie Brot/Brötchen, Obst/Gemüse dürfen gern in der Küche für Hühner und Kaninchen zurückgelassen werden. 

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so sind die folgenden Stornogebühren zu entrichten:

• bis 60 Tage vor Mietbeginn 15 % des Mietpreises,
• bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
• weniger als 30 Tage vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der Mieter gesamtschuldnerisch. Hier wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter ausdrücklich empfohlen.

6. Kündigung durch die Vermieter

Die Vermieterin kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass der Vermieterin eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann die Vermieterin von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar innen wie außen mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen schuldhaft verursacht worden ist. Auch geringfügige Beschädigungen sind der Vermieterin anzuzeigen. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich den Vermietern anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. den entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, die Vermieterin über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere Ansprüche auf Mietminderung) zu. Die Mülltrennung ist zu beachten. Eine entsprechende Information liegt im Haus aus.

Hinweise zur Internetnutzung über das angebotene WLAN:

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten daraus ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen,
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen,
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten,
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Inhaber der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des Ferienhauses auf diesen Umstand hin.

8. Haftung des Vermieters

Die Vermieterin haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Vermieter haften nicht gem. § 536 a BGB. Die Haftung der Vermieter für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Vermieterin haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung etc.).

9. Tierhaltung

Tiere sind herzlich willkommen, und zwar ohne Einschränkung in Rasse oder Anzahl und ohne Aufpreis. Somit dürfen insbesondere Hunde und Katzen selbstverständlich gehalten bzw. zeitweilig verwahrt werden, Art und Anzahl sind vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

10. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

11. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme im Hinblick auf die Nachbarschaft aufgefordert.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen der Vermieterin gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz der Vermieter als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Die Allgemeinen Mietbedingungen werden durch Abschluss des Mietvertrages anerkannt.